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Niederlande: Wet zorgplicht kinderarbeid (nie in Kraft), IMVO-Initiativgesetz und Wivo-Entwurf zur CSDDD-Umsetzung
Lieferkettengesetz Niederlande: Wet zorgplicht kinderarbeid nicht in Kraft, IMVO-Gesetz 35761 anhängig, Wivo-Entwurf zur CSDDD. Stand: 5. November 2026.
Kurz gesagt
Die Niederlande haben mit der Wet zorgplicht kinderarbeid vom 24. Oktober 2019 (Stb. 2019, 401) ein Gesetz zur Sorgfalt bei Kinderarbeit verkündet, das nicht in Kraft ist, weil kein Königlicher Beschluss (Koninklijk Besluit) über sein Inkrafttreten ergangen ist (Art. 12 Abs. 1; Stand: 5. November 2026).
Das Initiativgesetz 35761 ist in der Tweede Kamer anhängig, und der Wivo-Entwurf zur Umsetzung der CSDDD hat zwei Internetkonsultationen durchlaufen.
Keines der drei Vorhaben verpflichtet Unternehmen heute (Stand: 5. November 2026). Für deutsche Unternehmen mit Geschäft in den Niederlanden zählt deshalb vor allem das deutsche Lieferkettengesetz; die Richtlinie (EU) 2024/1760 (CSDDD) wirkt erst über das niederländische Umsetzungsgesetz ab dem 26. Juli 2029.
Die fünf Eckdaten stehen in der folgenden Liste.
- Wet zorgplicht kinderarbeid: verkündet am 13. November 2019, nicht in Kraft
- Inkrafttreten: nur durch Königlichen Beschluss, frühestens 1. Januar 2020
- Initiativgesetz 35761: anhängig seit 11. März 2021
- Wivo-Entwurf: zweite Konsultation bis 2. August 2026, Aufsicht durch die ACM
- CSDDD: Umsetzung bis 26. Juli 2028, Anwendung ab 26. Juli 2029
Gibt es ein Lieferkettengesetz in den Niederlanden? Stand: 5. November 2026
Nein, keines der drei niederländischen Vorhaben gilt: Die Wet zorgplicht kinderarbeid ist verkündet, aber nicht in Kraft, das Initiativgesetz 35761 ist in der Tweede Kamer anhängig, und der Wivo-Entwurf zur Umsetzung der CSDDD liegt als Konsultationsentwurf vor (Stand: 5. November 2026). Den Stand belegen die amtliche Gesetzesdatenbank wetten.overheid.nl für die Wzk, die Tweede Kamer für das Initiativgesetz und internetconsultatie.nl für die Wivo.
Die Tabelle ordnet die Schritte aller drei Vorhaben nach Datum, mit Daten aus dem Staatsblad, beiden Kammern, internetconsultatie.nl und dem Amtsblatt der EU.
| Datum | Ereignis | Grundlage |
|---|---|---|
| 7. Februar 2017 | Tweede Kamer nimmt das Initiativgesetz zur Sorgfalt bei Kinderarbeit an | Kamerstuk 34506 |
| 14. Mai 2019 | Eerste Kamer nimmt das Gesetz an | Kamerstuk 34506 |
| 24. Oktober 2019 | Wet zorgplicht kinderarbeid ausgefertigt | Stb. 2019, 401 |
| 13. November 2019 | Verkündung im Staatsblad | Stb. 2019, 401 |
| frühestens 1. Januar 2020 | Inkrafttreten nur durch Königlichen Beschluss; kein Beschluss ergangen | Art. 12 Abs. 1 Wzk; wetten.overheid.nl |
| 11. März 2021 | Initiativgesetz 35761 eingebracht | Kamerstuk 35761 |
| 18. November bis 29. Dezember 2024 | erste Internetkonsultation zur Wivo | internetconsultatie.nl/wivo |
| 19. Juni 2025 | 35761 nicht für controversieel erklärt | Tweede Kamer, Verfahrensbeschluss |
| 18. März 2026 | Richtlinie (EU) 2026/470 in Kraft | ABl. L, 2026/470 |
| 3. Juli bis 2. August 2026 | zweite Internetkonsultation zur Wivo, geschlossen | internetconsultatie.nl/wivo2 |
| 16. September 2026 | Zwischenbericht der Rapporteure der Tweede Kamer | Kamerstuk 36712, Nr. 12 |
| 26. Juli 2028 | Umsetzungsfrist der CSDDD; geplantes Inkrafttreten der Wivo | Art. 37 Abs. 1 CSDDD; Art. 5.5 Wivo-Entwurf |
| 26. Juli 2029 | Anwendung der CSDDD; geplanter Pflichtenbeginn nach der Wivo | Art. 37 Abs. 1 CSDDD; Art. 5.2 Abs. 1 Wivo-Entwurf |
Stand: 5. November 2026.
Wet zorgplicht kinderarbeid: verkündet, aber nicht in Kraft
Die Wet zorgplicht kinderarbeid (Wzk) ist ein Gesetz vom 24. Oktober 2019, das beide Kammern angenommen haben und das im Staatsblad verkündet ist, aber mangels Inkrafttretensbeschluss keine Pflichten begründet (Stand: 5. November 2026).
Verabschiedung in beiden Kammern und Verkündung im Staatsblad
Die Tweede Kamer nahm das Initiativgesetz am 7. Februar 2017 an, die Eerste Kamer am 14. Mai 2019 (Kamerstuk 34506). Die Eerste Kamer stimmte bij zitten en opstaan ab, durch Sitzenbleiben und Aufstehen; beide Abstimmungen dokumentiert das Dossier der Eerste Kamer.
Das am 24. Oktober 2019 ausgefertigte Gesetz erschien am 13. November 2019 im Staatsblad (Stb. 2019, 401, auf officielebekendmakingen.nl). Mit der Verkündung liegt der Gesetzestext amtlich vor; das Inkrafttreten regelt Art. 12 Wzk gesondert.
Warum das Gesetz nicht gilt: kein Inkrafttretensbeschluss nach Art. 12
Nach Art. 12 Abs. 1 Wzk tritt das Gesetz zu einem Zeitpunkt in Kraft, den ein Königlicher Beschluss bestimmt, frühestens am 1. Januar 2020. Im Wortlaut: „Deze wet treedt in werking op een bij koninklijk besluit te bepalen tijdstip, maar niet eerder dan 1 januari 2020.“ Der 1. Januar 2020 ist damit nur eine Untergrenze.
Ein solcher Beschluss ist nicht ergangen. Die amtliche Gesetzesdatenbank wetten.overheid.nl führt die Wzk als „Tekst zonder datum inwerkingtreding“ (Text ohne Datum des Inkrafttretens), das Feld für das Datum des Inkrafttretens ist leer, und auch das Dossier der Eerste Kamer nennt keinen Beschluss (Stand: 5. November 2026). Das Gesetzgebungsverfahren ist also abgeschlossen; es fehlt allein der Beschluss über das Inkrafttreten. Aus der Wzk hat deshalb kein Unternehmen Pflichten.
Was das Gesetz vorsähe: Erklärung, Sorgfalt und Bußgeldrahmen
Träte die Wzk in Kraft, müssten Unternehmen eine Erklärung zur Sorgfalt gegenüber Kinderarbeit abgeben und eine Sorgfaltsprüfung zu Kinderarbeit durchführen.
Für Verstöße sähe Art. 7 Wzk Geldbußen nach den Kategorien des Art. 23 Abs. 4 Wetboek van Strafrecht vor: bis zur zweiten Kategorie bei der Erklärung (Art. 7 Abs. 1), bis zur sechsten Kategorie bei der Sorgfaltspflicht (Art. 7 Abs. 2). Beide Geldbußen setzten eine vorherige bindende Anweisung (bindende aanwijzing) der Aufsicht voraus (Art. 7 Abs. 4). Kinderarbeit in der Lieferkette erfasst das deutsche Recht schon heute als geschützte Rechtsposition (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 LkSG); mehr dazu auf der Seite zu Kinderarbeit in der Lieferkette.
Das IMVO-Initiativgesetz 35761 in der Tweede Kamer
Das Initiativgesetz Wet verantwoord en duurzaam internationaal ondernemen (Kamerstuk 35761) wurde am 11. März 2021 in der Tweede Kamer eingebracht und ist dort anhängig: Die Vorbereitung ist abgeschlossen, Debatte und Abstimmung stehen aus (Stand: 5. November 2026). Eingebracht haben es Mitglieder der Tweede Kamer, nicht die Regierung. Zuständig ist der Ausschuss für Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit (vaste commissie voor Buitenlandse Handel en Ontwikkelingssamenwerking). Den Stand zeigt die Seite der Tweede Kamer zu 35761.
Am 19. Juni 2025 beschloss der Ausschuss in einer zusätzlichen Verfahrenssitzung, den Gesetzentwurf nicht für „controversieel“ zu erklären, also nicht für kontrovers. Es ist der jüngste Verfahrensschritt, den die Tweede Kamer zu 35761 verzeichnet. Das Initiativgesetz ist nicht die Umsetzung der CSDDD; diese soll der Wivo-Entwurf der Regierung leisten.
Der Wivo-Entwurf zur CSDDD: Konsultationen, Aufsicht und geplante Daten
Die Wet internationaal verantwoord ondernemen (Wivo) ist der Entwurf des niederländischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten (Ministerie van Buitenlandse Zaken), mit dem die Niederlande die Richtlinie (EU) 2024/1760 umsetzen wollen; er liegt als Konsultationsentwurf vor (Stand: 5. November 2026). Der zweite Entwurf folgt den Schwellen der geänderten Richtlinie von mehr als 5 000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. Euro weltweitem Nettoumsatz (Art. 2 Abs. 1 Buchst. a CSDDD in der Fassung der Richtlinie (EU) 2026/470); Einzelheiten zeigt die Seite zum Anwendungsbereich der CSDDD.
Zwei Internetkonsultationen und der Stand im Parlament
Die erste Internetkonsultation lief vom 18. November bis 29. Dezember 2024 und beruhte noch auf den inzwischen geänderten Schwellen von 1 000 Beschäftigten und 450 Mio. Euro weltweitem Nettoumsatz (internetconsultatie.nl/wivo). Nach der Richtlinie (EU) 2026/470 folgte eine zweite Konsultation vom 3. Juli bis 2. August 2026, die geschlossen ist (internetconsultatie.nl/wivo2).
Den Entwurfstext der zweiten Runde stellt internetconsultatie.nl als Konsultationsdokument bereit; auf ihm beruhen die Artikelangaben dieser Seite. Einen weiteren Verfahrensschritt nennt die Konsultationsseite nicht (Stand: 5. November 2026).
Im Parlament begleitet der Ausschuss für Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit die Umsetzung mit Rapporteuren. Ihr Zwischenbericht ist Kamerstuk 36712, Nr. 12, festgestellt am 16. September 2026 (officielebekendmakingen.nl); er ist ein Bericht, kein Gesetzentwurf.
Aufsicht durch die ACM und Bußgeldobergrenze im Entwurf
Der Entwurf bestimmt die Autoriteit Consument en Markt (ACM) zur Aufsichtsbehörde (Art. 3.1.1 des Wivo-Entwurfs) und sieht Bußgelder bis zu 3 % des konsolidierten weltweiten Nettoumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres vor (Art. 3.2.1.4 Abs. 1 Buchst. c des Wivo-Entwurfs). Das folgt dem EU-Rahmen: Art. 27 Abs. 4 CSDDD in der Fassung der Richtlinie (EU) 2026/470 legt 3 % des weltweiten Nettoumsatzes als Höchstgrenze fest, die das nationale Recht für Geldbußen vorsehen darf; mehr dazu auf der Seite zu CSDDD-Sanktionen und Aufsicht. Auch der Zwischenbericht der Rapporteure (Kamerstuk 36712, Nr. 12) nennt die ACM als künftige Aufsichtsbehörde.
Geplantes Inkrafttreten 2028 und Anwendung ab 2029
Nach dem Entwurf soll die Wivo am 26. Juli 2028 in Kraft treten (Art. 5.5), die Pflichten sollen ab dem 26. Juli 2029 gelten (Art. 5.2 Abs. 1). Das entspricht der Umsetzungsfrist und dem Anwendungsdatum nach Art. 37 Abs. 1 CSDDD in der Fassung der Richtlinie (EU) 2026/470.
Zugleich würde der Entwurf die Wzk aufheben: „De Wet zorgplicht kinderarbeid wordt ingetrokken“ (Art. 4.1 des Wivo-Entwurfs). Bis zur Verabschiedung ist das ein Plan, kein Recht; Art. 1 Abs. 2 CSDDD in der Fassung der Richtlinie (EU) 2026/470 erlaubt den Mitgliedstaaten, bestehende nationale Gesetze an die Richtlinie anzupassen.
Was deutsche Unternehmen mit Geschäft in den Niederlanden heute trifft
Weil in den Niederlanden kein Sorgfaltspflichtengesetz gilt, richtet sich die Lieferkettensorgfalt deutscher Unternehmen mit Niederlande-Bezug nach dem LkSG, das seit dem 1. Januar 2023 gilt: Es erfasst niederländische Tochtergesellschaften unter bestimmendem Einfluss als eigenen Geschäftsbereich (§ 2 Abs. 6 Satz 3 LkSG) und niederländische Lieferanten als unmittelbare Zulieferer. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) erfasst seit dem 1. Januar 2024 Unternehmen mit in der Regel mindestens 1 000 Arbeitnehmern im Inland (§ 1 Abs. 1 LkSG), auch über Zweigniederlassungen nach § 13d HGB (§ 1 Abs. 1 Satz 2 LkSG). Mehrere deutsche Zweigniederlassungen eines niederländischen Unternehmens werden zusammengerechnet (FAQ des BAFA zum LkSG, Stand: 21. November 2025, Frage 3.6); Einzelheiten zeigt die Seite zum Anwendungsbereich des LkSG.
Niederländische Lieferanten trifft heute keine niederländische Sorgfaltspflicht; Anforderungen erreichen sie über Kunden, deren Anfragen der Logik von LkSG und CSDDD folgen. Die Tabelle zeigt vier Konstellationen mit Niederlande-Bezug und ihre Folge nach dem LkSG.
| Konstellation | Folge nach dem LkSG | Fundstelle |
|---|---|---|
| Niederländische Tochter eines deutschen Konzerns | eigener Geschäftsbereich der Obergesellschaft bei bestimmendem Einfluss | § 2 Abs. 6 Satz 3 LkSG |
| Niederländischer Lieferant eines deutschen Unternehmens | unmittelbarer Zulieferer; Risikoanalyse einmal im Jahr sowie anlassbezogen | § 5 Abs. 1 und 4 LkSG |
| Mittelbarer Zulieferer in den Niederlanden | nur bei substantiierter Kenntnis | § 9 Abs. 3 LkSG |
| Niederländisches Unternehmen mit Zweigniederlassungen in Deutschland | erfasst ab in der Regel mindestens 1 000 Arbeitnehmern der deutschen Zweigniederlassungen zusammen | § 1 Abs. 1 Satz 2 LkSG; BAFA-FAQ 3.6 |
Die Niederlande neben Frankreich, der Schweiz und der EU-Richtlinie
Anders als Frankreich mit der Loi de vigilance (Loi n° 2017-399 du 27 mars 2017) und die Schweiz mit Art. 964j bis 964l OR haben die Niederlande kein geltendes Gesetz über Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, sondern einen Entwurf zur Umsetzung der CSDDD (Stand: 5. November 2026).
Den Stand der nationalen Gesetze im Vergleich zeigt die Übersicht der Lieferkettengesetze nach Ländern.
Die folgenden sieben Seiten ordnen den niederländischen Stand ein.
- EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) erklärt: die Richtlinie hinter der Wivo
- CSDDD und Omnibus I: Richtlinie (EU) 2026/470
- Französisches Sorgfaltspflichtengesetz (Loi de vigilance): geltendes Gesetz
- Lieferkettengesetz Schweiz: Kinderarbeit im Obligationenrecht
- Lieferkettengesetz Österreich: kein nationales Gesetz
- Norwegen: Transparenzgesetz (Åpenhetsloven): LOV-2021-06-18-99
- Risikoanalyse nach § 5 LkSG: Zulieferer in der Risikoanalyse
Häufige Fragen zu den Niederlanden
Vier Fragen zur niederländischen Rechtslage beantworten die folgenden Abschnitte.
Ist die Wet zorgplicht kinderarbeid in Kraft?
Nein. Das Gesetz ist im Staatsblad 2019, Nr. 401 verkündet, aber ohne den Königlichen Beschluss, der nach Art. 12 Abs. 1 Wzk den Zeitpunkt des Inkrafttretens bestimmt; wetten.overheid.nl führt es ohne Datum des Inkrafttretens (Stand: 5. November 2026).
Wann müssen niederländische Unternehmen die CSDDD anwenden?
Die CSDDD verpflichtet niederländische Unternehmen erst über das nationale Gesetz, zu dem der Wivo-Entwurf werden soll; der Entwurf sieht die Pflichten ab dem 26. Juli 2029 vor (Art. 5.2 Abs. 1). Ab diesem Tag gelten nach dem CSDDD-Zeitplan die nationalen Vorschriften aller Mitgliedstaaten.
Welche Behörde soll die CSDDD in den Niederlanden beaufsichtigen?
Nach dem Wivo-Entwurf die Autoriteit Consument en Markt (Art. 3.1.1 des Wivo-Entwurfs). Das ist bisher nur ein Entwurf (Stand: 5. November 2026).
Gilt das LkSG für Lieferanten in den Niederlanden?
Nicht unmittelbar. Niederländische unmittelbare Zulieferer eines Unternehmens im Anwendungsbereich des LkSG fallen in dessen Risikoanalyse (§ 5 Abs. 1 LkSG), mittelbare nur bei substantiierter Kenntnis (§ 9 Abs. 3 LkSG). Eine eigene Pflicht nach dem LkSG hat der Lieferant nicht.
Quellen
- wetten.overheid.nl: wetten.overheid.nl/BWBR0042763/informatie
- Officiële bekendmakingen: zoek.officielebekendmakingen.nl/stb-2019-401.html
- eerstekamer.nl: eerstekamer.nl/wetsvoorstel/34506_initiatiefvoorstel_kuiken
- tweedekamer.nl: tweedekamer.nl/kamerstukken/wetsvoorstellen/…
- internetconsultatie.nl: internetconsultatie.nl/wivo
- internetconsultatie.nl: internetconsultatie.nl/wivo2
- internetconsultatie.nl: internetconsultatie.nl/wivo2/document/15894
- Officiële bekendmakingen: zoek.officielebekendmakingen.nl/kst-36712-12.html
- EUR-Lex: CELEX 02024L1760
- EUR-Lex: Directive (EU) 2026/470
- Gesetze im Internet: gesetze-im-internet.de/lksg
- bafa.de: bafa.de/DE/Lieferketten/FAQ/haeufig_gestellte_fragen_node.html
- Légifrance: legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000034290626