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Kontakt: Lieferkettengesetz.org
Kontakt zur Redaktion von lieferkettengesetz.org: Korrekturen und Fragen zu Inhalten per E-Mail, Anfragen an unabhängige Anbieter über das Formular.
Kurz gesagt
Die Redaktion von lieferkettengesetz.org erreichen Sie per E-Mail an editorial@lieferkettengesetz.org.
Die Seite erklärt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD, Richtlinie (EU) 2024/1760) und nationale Sorgfaltspflichtengesetze. Sie wird von einer Redaktion ohne namentlich genannte Einzelperson betreut; worum es auf dieser Seite insgesamt geht, zeigt der Überblick zum Lieferkettengesetz auf der Startseite.
So erreichen Sie die Redaktion
Für Hinweise und Fragen an die Redaktion schreiben Sie eine E-Mail an editorial@lieferkettengesetz.org; ein Kontaktformular für die Redaktion gibt es nicht, das Formular auf dieser Seite ist allein für Anfragen an unabhängige Anbieter bestimmt.
Drei Angaben erleichtern die Bearbeitung einer Nachricht: die Adresse der betroffenen Seite, die genaue Stelle, etwa die Überschrift oder den Satz, und bei einer Korrektur die amtliche Quelle, auf die Sie sich stützen. Mit diesen Angaben lässt sich ein Hinweis der richtigen Passage und ihrer Quelle zuordnen.
Wofür Sie der Redaktion schreiben können
Die Redaktion nimmt Hinweise auf Fehler und Fragen zu den Inhalten der Seiten entgegen. Beide Arten von Nachrichten fließen in die Überprüfung der Seiten ein; ob eine Nachricht zu einer Änderung führt, hängt vom Abgleich mit der amtlichen Quelle ab.
Korrekturen und Hinweise auf Fehler
Wenn eine Angabe nicht mit der amtlichen Quelle übereinstimmt, nennen Sie bitte die Seite, die Stelle und die Fundstelle, etwa den Paragrafen im Gesetzestext oder das Dokument der Behörde. Eine Fundstelle wie „§ 8 Abs. 1 LkSG“ oder ein bestimmtes Dokument des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) macht einen Hinweis überprüfbar.
Jeder Wert auf der Seite ist an einer amtlichen Quelle belegt, zum Beispiel an gesetze-im-internet.de, am Bundesgesetzblatt, an EUR-Lex, an Veröffentlichungen des BAFA oder an nationalen Amtsblättern. Jeder Rechts- und Verfahrensstand trägt ein Datum, derzeit „Stand: 30. Oktober 2026“. Wie die Redaktion mit Korrekturen umgeht, beschreiben die Redaktionsrichtlinien.
Fragen zu Inhalten und Quellen
Fragen zu einer Seite, etwa warum eine Fundstelle so zitiert ist oder welchen Stand eine Angabe hat, beantwortet die Redaktion im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Fragen, deren Antwort von den Verhältnissen eines einzelnen Unternehmens abhängt, fallen nicht darunter; die Grenzen beschreibt der nächste Abschnitt. Vorschläge für Themen, die die Seite noch nicht behandelt, nimmt die Redaktion ebenfalls gern entgegen.
Was die Redaktion nicht leisten kann
Die Redaktion erklärt, was die Gesetze verlangen und wie der Anwendungsbereich funktioniert, gibt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall und beurteilt nicht, ob ein bestimmtes Unternehmen erfasst ist.
Für eine erste, unverbindliche Einschätzung des Anwendungsbereichs gibt es den Betroffenheitscheck, der zu jeder Antwort die Rechtsgrundlage nennt. Hinweise auf Verletzungen menschenrechtlicher oder umweltbezogener Pflichten in einer Lieferkette bearbeitet die Redaktion nicht. Das LkSG sieht dafür zwei getrennte Wege vor, die unten neben dem Check aufgeführt sind.
- Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG: Unternehmen müssen ein internes Beschwerdeverfahren einrichten, über das Personen auf Risiken und Verletzungen hinweisen können; den Eingang eines Hinweises bestätigt das Unternehmen (§ 8 Abs. 1 LkSG).
- BAFA und LkSG: Das BAFA wird von Amts wegen oder auf substantiierten Antrag tätig (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 LkSG); der Antrag an die Behörde ist vom Beschwerdeverfahren des Unternehmens zu unterscheiden.
- Betroffenheitscheck für LkSG und CSDDD: ein indikatives Ergebnis mit der Rechtsgrundlage zu jeder Antwort, keine verbindliche Auskunft.
Anfragen an Anbieter über das Formular
Wer Unterstützung bei einer Sorgfaltspflicht sucht, etwa bei Risikoanalyse, Beschwerdeverfahren oder Lieferantenbewertung, beschreibt sein Anliegen im Formular; die Anfrage geht an unabhängige Anbieter, nicht an die Redaktion. Die Redaktion nennt, ordnet und empfiehlt keine Anbieter, und die redaktionellen Inhalte hängen nicht von Anfragen ab. Daten aus dem Formular werden 24 Monate gespeichert; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Mehr über die Redaktion und den Umgang mit Ihren Daten
Wer hinter der Seite steht, wie Angaben geprüft werden, nach welchen Regeln die Redaktion arbeitet und wie Ihre Daten verarbeitet werden, beschreiben vier weitere Seiten. Daten aus dem Newsletter werden bis zur Abmeldung gespeichert.
- Über uns: wer die Seite betreibt und wie sie sich finanziert.
- Methodik und Faktenprüfung: wie jede Angabe an der amtlichen Quelle belegt wird.
- Redaktionsrichtlinien: Unabhängigkeit, Umgang mit Korrekturen, Trennung von Inhalt und Anfragen.
- Datenschutz: welche Daten das Formular und der Newsletter verarbeiten und wie lange.